Auf welche formalen Hürden muss beim Studium geachtet werden?

Die sicherste  Methode besteht darin, einfach im vorgegebenen Rhythmus zu studieren, alle vorgesehenen Prüfungen mitzuschreiben und zu bestehen.  Für diejenigen, die es mal „aus der Kurve trägt“ macht die Studien- und Prüfungsordnung eine Reihe Vorschriften, die sicher stellen sollen, dass das Studium trotzdem in überschaubarer Zeit erfolgreich absolviert wird.

Die verbindlichen Formulierungen sind im Internet zu finden über die Homepage der Hochschule Offenburg unter Studium – Studien- und Prüfungsordnungen – Bachelorstudiengänge, insbesondere § 1 – 27 (FHO allgemein) und § 35 (MA) § 35 a (ME), § 35b (ES) bzw. § 36 (VT).

Die folgenden Hinweise auf die wichtigsten Punkte erfolgen ohne Gewähr.

Nach 1 Semester müssen mindestens 15 Credits erbracht sein,  sonst kommt ein „blauer Brief“.

Nach 2 Semestern müssen mindestens 30 Credits erbracht sein, sonst kommt der Ausschluss vom Studium.

Nach 4 Semestern müssen alle Credits aus den ersten beiden Semestern erbracht sein, sonst kommt der Ausschluss vom Studium.

Nach 10 Semestern ist das Studium beendet. Wer bis dahin nicht fertig ist, hat keinen Abschluss. Lediglich die Bachelorarbeit kann dann noch nachgeholt werden.

Durch die folgenden Regelungen soll sichergestellt werden, dass „in der richtigen Reihenfolge“ studiert wird:

VT: 3. Semester: Prüfungen aus dem Hauptstudium dürfen erst dann geschrieben werden, wenn aus dem  Grundstudium (1. Und 2. Semester) nicht mehr als sechs Prüfungen noch offen sind.

VT: 5. Semester: Das Praxissemester darf erst nach Abschluss des Grundstudiums angetreten werden. Dies ist bei der Suche nach einem Praxisplatz zu berücksichtigen!

MA: 5. Semester: Das Praxissemester darf erst nach Abschluss des Grundstudiums (1.-3. Semester) angetreten werden. Dies ist bei der Suche nach einem Praxisplatz zu berücksichtigen!Ausnahmen hiervon werden auf schriftlichen Antrag nur dann genehmigt, wenn zu Beginn des dem Praktischen Studiensemester vorhergehenden Studiensemesters mindestens 80 Credits aus dem Grundstudium erbracht worden sind.

MA: 7. Semester: Die  Abschlussarbeit darf erst begonnen werden, wenn das Praktische

Studiensemester abgeschlossen ist und alle Prüfungen der ersten fünf Semester bestanden sind.

 

Generell gilt: Prüfungen dürfen nur angetreten werden, wenn man dazu angemeldet ist. Vorsicht: Es ist möglich, dass Sie zu einer Prüfung auch automatisch ohne eigenes Zutun angemeldet werden (Wiederholungsprüfung)! Melden Sie sich deshalb so früh wie möglich zu Ihren Prüfungen an und überprüfen Sie  14 Tage vor Beginn des Prüfungszeitraumes z. B. mit Ihrem Oskar, wo der Computer Sie angemeldet hat.

Anmelden und nicht Antreten führt zur Note 5,0 (nicht bestanden). Wer unverschuldet nicht antreten kann, hat dies unverzüglich z.B. durch ein ärztliches Attest zu belegen.

Nicht Anmelden aber Antreten führt dazu, dass Sie nicht mitschreiben dürfen bzw. nicht gewertet werden.

Nach zweimaligem Nichtbestehen einer Prüfung kann man sich einmal im Studienverlauf erlauben ("Freischuss"). Sollte das noch einmal vorkommen, erfolgt der Ausschluss vom Studium. Über einen Widerspruch („Härteantrag“) entscheidet der Prüfungsausschuss. Dieser berücksichtigt dabei ob 1. Eine „außergewöhnliche Behinderung“ nachgewiesen ist und 2.  ob die bisherigen Studienleistungen insgesamt die Erwartung begründen, dass das Studium erfolgreich abgeschlossen werden kann.

Wenn Sie gegen einen Ausschluss wegen Fristenüberschreitung einen Widerspruch einlegen, so entscheidet der Prüfungsausschuss darüber, ob die Fristenüberschreitung  wegen widriger Umstände zustande kam, die Sie nicht zu vertreten haben oder nicht.

 

BAFöG für VT-Studenten:
Bitte verwenden Sie die farbigen Originalbögen, setzen Sie Ihre Daten ein (insbesondere, auch z.B. dass Sie zum 28. Februar 2009 die üblichen Leistungen des 4. Semesters erbracht haben) und gebnen Sie den Bogen im Sekretariat bei Frau Hug oder Frau Herzog ab.